DLRG-Petition zur Rettung der Schwimmbäder wurde am 9. Dezember im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages behandelt: Bund verweist auf Länderzuständigkeit

Auf der Webseite der DLRG (Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft) heißt es dazu: „Am 9. Dezember war unsere Petition Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags. Dort hatten DLRG Präsident Achim Haag und Pressesprecher Achim Wiese gemeinsam Gelegenheit, unsere Eingabe nochmals kurz den Ausschussmitgliedern zu präsentieren und auf Nachfragen direkt zu reagieren. Damit sind wir einen großen Schritt weiter. Zwar konnte im unmittelbaren Anschluss an die Anhörung noch nicht mit einer Entscheidung zu rechnen sein, berät der Ausschuss nun über unsere Petition. Ob sie schließlich in den Bundestag eingebracht wird, steht noch offen. Nichtsdestotrotz kann man nun mit Gewissheit sagen, dass das Thema spätestens jetzt ins bundespolitische Bewusstsein vorgedrungen ist.

Die öffentliche Anhörung kann in der Mediathek des Deutschen Bundestags unter folgendem Link abgerufen werden: https://dbtg.tv/cvid/7404839.“

In der Mediathek findet man eine Zusammenfassung. Dort heißt es zur Anhörung: „Für die Erstellung eines bundesweiten Masterplans zu Erhaltung und Sanierung von Schwimmbädern hat der Bund keine Gesetzgebungsbefugnis. Das machte die für Bau zuständige Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), Anne Katrin Bohle, deutlich. Die Zuständigkeit für den Breitensport liege verfassungsrechtlich bei den Ländern, sagte Bohle vor den Abgeordneten.

Die Aufstellung eines bundesweiten Masterplans zur Rettung der Schwimmbäder hatte die DLRG „aus Sorge um die zunehmende Verschlechterung der Schwimmfähigkeit in der Bevölkerung“ in einer Petition gefordert. DLRG-Präsident Achim Haag sprach während der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses von einem „unheilvollen Trend zur Bäderschließung“, der dem finanziellen Druck, unter dem viele Kommunen stünden, geschuldet sei. Drei von fünf Kindern seien am Ende der Grundschulzeit keine sicheren Schwimmer, beklagte er. Im Jahr 2018 habe die Zahl der Ertrunkenen mit 504 einen neuen Höchststand erreicht. Zudem gehe ohne die Schwimmbäder „die Schwimm- und Badekultur verloren“, warnte Haag.

Etwa 4.500 Schwimmprüfungen weniger als 2017

Der anhaltende Trend, ersatzweise Freibäder zu bauen oder auf sogenannte Badeteiche auszuweichen, biete witterungsbedingt weder die Verlässlichkeit des Angebots noch tauge die bauliche Struktur für Ausbildung und Sport, sagte der DLRG-Präsident. Hinzu komme, dass die häufig von privaten Investoren erbauten Spaßbäder nicht den notwendigen Ausbildungsgesichtspunkten entsprächen. Allein im vergangenen Jahr sind laut der Petition etwa 4.500 Schwimmprüfungen weniger abgenommen worden als im Vorjahr.

Auch wenn dem Bund derzeit die Gesetzgebungskompetenz fehle, sei über alle Ministerien hinweg der Sport „als die Integrationsmaschine“ für die Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, sagte Staatsekretärin Bohle. Dazu bedürfe es einer engen Kooperation mit den Ländern und Kommunen. Aktiv könne aber durch den Bund eine solche Initiative nicht ergriffen werden, sagte sie.

„Bund, Länder und Kommunen müssen an einem Strang ziehen“

Zugleich verwies die Ministeriumsvertreterin auf das Instrument der Städtebauförderung, das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ sowie den Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“. In diesen drei Programmen seien auch Bäder förderfähig, betonte sie. Strebe man aber eine langfristige Lösung an, so Bohle weiter, müssten Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen. Eine solche Konzeption könne ausgearbeitet werden, „bis hin zu einer verfassungsrechtlichen Möglichkeit“.

Ein solches Zusammenwirken ist auch das Ziel der DLRG. Die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) sei mit der Petition vertraut, sagte DLRG-Präsident Haag. Man sei ganz bewusst mit der Vorlage auch an den Bundestag herangetreten, weil Bund, Länder und Kommunen „am selben Strick in die gleiche Richtung ziehen müssen“.“

Die BI Pro Unibad wird als Konsequenz dieser Anhörung gezielt nachfragen, inwiefern die o.g. drei Bundesprogramme zur Finanzierung von Bädersanierungen genutzt werden. Ebenfalls werden wir nachfragen, wie sich das Land Bremen zur Forderung der DLRG nach einem Masterplan verhält ist und ob über den Bundesrat eine Initiative zur Unterstützung des Masterprogramms geplant ist. Aktuell hat das Land Bremen den Vorsitz der Sportministerkonferenz inne – dies wäre eine gute Gelegenheit, sich auf Landesebene für die Umsetzung des DLRG-Masterplans zur Bädersanierung einzusetzen.